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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.1995 - 2 L 16/94   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.1995 - 2 L 16/94 (https://dejure.org/1995,18849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 L 16/94 (https://dejure.org/1995,18849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 L 16/94 (https://dejure.org/1995,18849)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 12/95
    Während nach einer Ansicht allgemeine Gefahren auch in einer Bürgerkriegslage - unabhängig vom Grad der Gefahr für den einzelnen - nicht unter § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 2 und 3 EMRK fallen, da diese Vorschrift eine konkret-individuelle Gefahr für den einzelnen voraussetze (vgl. 2. Senat des OVG Schleswig, Urt. v. 10.03.1995 - 2 L 15/95 - Bay. VGH, Urt. v. 28.10.1994 - 24 BA 94.33471 -,; InfAuslR 1995, 73; Hailbronner, JZ 1995, 136 f.), ist nach anderer Ansicht ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 2 und 3 EMRK dann gegeben, wenn unmittelbare Gefahren für Leib und Leben sich nicht aus konkreten, für die Person gerade eines bestimmten Ausländers besonders bestehenden Umständen herleiten, sondern ihre Ursache in einer allgemeinen Bürgerkriegssituation haben, aus letzterer sich also für den Ausländer eine konkrete Gefahr ableiten läßt (OVG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 26.01.1995 - 2 L 16/94 - OVG Hamburg, Beschl. v. 10.04.1995 - BS II 70/95 - VGH BW, Beschl. v. 29.01.1992 - A 13 S 1898/91 -, VBl.BW 1992, 264; vgl. auch VG Ansbach, Gerichtsbescheid v. 16.12.1992 - AN 13 K 90.42751 -, InfAuslR 1993, 156), bzw. die allgemeine Gefährdung aufgrund der Bürgerkriegslage einen Schweregrad erreicht hat, daß nahezu jedermann jederzeit Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen werden kann (VG Darmstadt, Beschl. v. 05.01.1994 - 2 G 11572/93.A -, InfAuslR 1994, 248; GK-AuslR, Stand: August 1994, Rdnr. 208 zu § 53 AuslG).

    Eine Auslegung der §§ 53 Abs. 4, Abs. 6 Satz 1 und 2; 54 AuslG dahingehend, daß allgemeine Gefahren auch bei einer intensiven Gefahrenlage nicht dem Anwendungsbereich des § 53 Abs. 4 bzw. Abs. 6 Satz 1 AuslG unterfallen und für diese Fälle nicht bereits ein gesetzliches zwingendes Abschiebungshindernis geregelt ist, vielmehr eine Ermessensentscheidung der obersten Landesbehörde erforderlich ist, ist mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbar (a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.01.1995 - 2 L 16/94 - vgl. Heinhold, InfAuslR 1994, 411, 415).

    In diesem Gebiet besteht nicht die chaotische Situation eines entfesselten und hemmungslos geführten Bürgerkrieges, in der nahezu jedermann jederzeit Opfer von Kampfhandlungen werden kann mit der Folge, daß sich eine kollektive Gefährdungssituation derart verdichtet und konkretisiert hat, daß grundsätzlich jedermann zu jeder Zeit einer individuellen Gesundheitsgefährdung und Lebensgefährdung ausgesetzt ist (ebenso: VG Bremen, Urt. v. 26.01.1995 - 3 (5) AS 811/93 - aA: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.01.1995 - 2 L 16/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94

    (Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen

    Eine - mit der Anfechtung der Bundesamtsentscheidung verbundene - Feststellungsklage (§ 43 VwGO) oder eine die Feststellung des Bundesamtes ersetzende verwaltungsgerichtliche Feststellung entsprechend der Regelung in § 113 Abs. 2 VwGO (ergänzte Anfechtungsklage) sind ausgeschlossen (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.1996 - OVG Bs II 313/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.10.1995 - 22 A 5963/95.A - OVG Berlin, Urt. v. 28.1.1994 - 8 S 838.93 - HessVGH, Urt. v. 29.3.1993, AuAS 1993, 163; GK-AsylVfG 1992 § 41 RdNr. 27; Hailbronner, Ausländerrecht, B 2 § 74 RdNr. 23; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Auflage § 31 RdNr. 11 und § 32 RdNr. 7; Marx, Asylverfahrensrecht, 3. Auflage, § 6 RdNr. 9 und § 32 RdNr. 10; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.1.1995 - 2 L 16/94 -).

    Insoweit hat sich die allgemeine Situation in Liberia im Laufe des Jahres 1995 gegenüber den Verhältnissen Ende 1994/Anfang 1995, auf welche in der Berufungsbegründung und in den mit dieser vorgelegten Erkenntnisquellen abgestellt wird (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.1.1995 - 2 L 16/94 -), wesentlich geändert.

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